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   OVG Thüringen, 16.01.2008 - 1 KO 717/06   

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https://dejure.org/2008,6220
OVG Thüringen, 16.01.2008 - 1 KO 717/06 (https://dejure.org/2008,6220)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 16.01.2008 - 1 KO 717/06 (https://dejure.org/2008,6220)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 16. Januar 2008 - 1 KO 717/06 (https://dejure.org/2008,6220)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    GG Art 14 Abs 1 S 1; GG Art 28 Abs 1; ThürVerf Art 30; ThürVerf Art 91 Abs 1; ThürDSchG § 1 Abs 2; ThürDSchG § 7 Abs 1; ThürDSchG § 13
    Denkmalschutz; Denkmalschutz; Abriss; Denkmal; Erlaubnis; Anspruch; Ermessen; Erhaltungspflicht der Kommunen; Zumutbarkeit; Planungshoheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis zum Abriss eines Gebäudes; Erteilung der Abrissgenehmigung eines Kulturdenkmals im pflichtgemäßen Ermessen bei gewichtigen Gründen; Möglichkeit einer Kommune zur Berufung auf eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit trotz ...

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 1 S. 1; ; GG Art. 28 Abs. 1; ; ThürVerf Art. 30; ; ThürVerf Art. 91 Abs. 1; ; ThürDSchG § 1 Abs. 2; ; ThürDSchG § 7 Abs. 1; ; ThürDSchG § 13

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wirtschafliche Unzumutbarkeit der Denkmalerhaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2008, 1203 (Ls.)
  • BauR 2009, 92
  • ZfBR 2008, 701 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Gera, 21.07.2005 - 4 K 379/04

    ; Klageänderung; Sachdienlichkeit; denkmalschutzrechtliche Erlaubnis;

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.01.2008 - 1 KO 717/06
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Gera vom 21. Juli 2005 - 4 K 379/04 GE - abgeändert.

    Durch Urteil vom 21. Juli 2005 - 4 K 379/04 GE - hat das Verwaltungsgericht den Beklagten unter Aufhebung der ablehnenden Bescheide verpflichtet, der Klägerin die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zum Abbruch des Gebäudes Z zu erteilen.

    Auf Antrag des Beklagten hat der Senat mit Beschluss vom 8. August 2006 die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gera vom 21. Juli 2005 - 4 K 379/04 GE - zugelassen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Gera vom 15. August 2005 - 4 K 379/04 GE - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.1989 - 1 S 736/88

    Abwägung von Belangen des Denkmalschutzes gegenüber dem Selbstverwaltungsrecht

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.01.2008 - 1 KO 717/06
    Dies findet seinen rechtlichen Grund darin, dass die verfassungsrechtliche Gewährleistung des Eigentums in Art. 14 Abs. 1 GG Beschränkungen der grundsätzlichen Verfügungsbefugnis und Nutzungsberechtigung des privaten Eigentümers eines Kulturdenkmals als Inhaltsbestimmung (Art. 14 Abs. 2 GG) und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erlaubt (VGH Mannheim, Urteil vom 10. Oktober 1989 - 1 S 736/88 - NVwZ 1990, S. 586 zur vergleichbaren Regelung in Baden-Württemberg).

    Daraus ergibt sich eine im Vergleich zu dem privaten Eigentümer eines Kulturdenkmals gesteigerte denkmalschutzrechtliche Erhaltungspflicht (VGH Mannheim, Urteil vom 10. Oktober 1989 - 1 S 376/88 - NVwZ 1990, S. 586 für die vergleichbare Regelung in Baden-Württemberg).

  • BVerwG, 01.07.1988 - 4 C 15.85

    Bindungswirkung einer gesetzeswidrigen Revisionszulassung; Auf

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.01.2008 - 1 KO 717/06
    Der Klägerin als Stadt steht der Grundrechtsschutz des Eigentums jedoch nicht zur Seite, weil sie sich als juristische Person des öffentlichen Rechts nicht in der grundrechtstypischen Gefährdungslage befindet, die Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG voraussetzt (BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 - BVerfGE 61/82; BVerwG, Urteil vom 1. Juli 1988 - 4 C 15/85 - NVwZ 1989, 247/249).
  • VG Weimar, 08.06.2005 - 1 K 494/04

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Dacheindeckung;

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.01.2008 - 1 KO 717/06
    Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn es sich um ein Gebäude untergeordneter Bedeutung handelte (vgl. Senatsurteil vom 9. November 2005 - 1 KO 1552/04 - S. 16 UA mit Hinweis auf VG Weimar Urteil vom 8. Juni 2005 - 1 K 494/04.We - juris).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.01.2008 - 1 KO 717/06
    Der Klägerin als Stadt steht der Grundrechtsschutz des Eigentums jedoch nicht zur Seite, weil sie sich als juristische Person des öffentlichen Rechts nicht in der grundrechtstypischen Gefährdungslage befindet, die Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG voraussetzt (BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 - BVerfGE 61/82; BVerwG, Urteil vom 1. Juli 1988 - 4 C 15/85 - NVwZ 1989, 247/249).
  • OVG Sachsen, 19.01.2016 - 1 A 275/14

    Kulturdenkmal, Abbruchgenehmigung, Erhaltungspflicht, Wirtschaftlichkeitsprüfung,

    Die Erhaltungspflicht in § 8 Abs. 1 SächsDSchG gilt uneingeschränkt für alle Kulturdenkmale i. S. v. § 2 Abs. 1 SächsDSchG und unabhängig davon, ob einem Denkmal eine besonders hohe oder eine eher untergeordnete Bedeutung zukommt (anders für das dortige Landesrecht: ThürOVG, Urt. v. 16. Januar 2008 - 1 KO 717/06 -, juris Rn. 30).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2016 - 2 L 65/14

    Denkmalschutzrechtliche Abrissgenehmigung

    Eine Verletzung derselben ist anzunehmen, wenn die durch die Aufgaben des Denkmalschutzes verursachte Bindung von Haushaltsmitteln bei einer kommunalen Gebietskörperschaft dazu führt, dass sie ihre eigenen Aufgaben nicht mehr erfüllen kann (so auch SächsOVG, Urt. v. 17.04.2016 - 1 A 265/14 -, juris RdNr. 18; ThürOVG, Urt. v. 16.02.2008 - 1 KO 717/06 -, BeckRS 2008, 3870; VGH Bad.- Württ., Urt. v. 10.10.1989 - 1 S 376/88 -, NVwZ 1990, 586, für das jeweilige Landesrecht).
  • OVG Sachsen, 24.09.2015 - 1 A 467/13

    Kulturdenkmal; Abbruchgenehmigung; Erhaltungspflicht; Leistungsfähigkeit;

    Diese Formulierung geht über die der allgemeinen Erhaltungspflicht aus § 8 Abs. 1 SächsDSchG ("im Rahmen des Zumutbaren") hinaus und führt zu einer im Vergleich zu privaten Eigentümern gesteigerten denkmalschutzrechtlichen Erhaltungspflicht (ebenso für das dortige Landesrecht: ThürOVG, Urt. v. 16. Januar 2008 - 1 KO 717/06 -, juris Rn. 35; VGH BW, Urt. v. 29. Juni 1992 - 1 S 2245/90 -, juris Rn. 35; ausdrücklich anders das Landesrecht in Sachsen-Anhalt: OVG LSA, Beschl. v. 29. Januar 2008 - 2 M 358/07 -, juris Leitsatz 1 und Rn. 20).
  • VG Magdeburg, 07.07.2020 - 4 A 330/18

    Denkmalschutzrechtliche Abbruchgenehmigung; Unzumutbarkeit der Unterhaltung für

    Erforderlich ist, dass die Abwägung der widerstreitenden Interessen, die durch die Denkmalschutzbehörde bei der Erteilung der Abrisserlaubnis vorzunehmen ist, inhaltlich schon bei Erstellung der verbindlichen Planung - mit Beteiligung der Denkmalschutzbehörde - vorweggenommen wurde (hierzu auch Thüringer OVG, Urteil vom 16.01.2008 - 1 KO 717/06 -, juris Rn. 38).
  • OVG Sachsen, 24.02.2016 - 1 B 35/16

    Ausbildungsförderung, Masterstudiengang, Diplom-Studiengang

    Die Erhaltungspflicht in § 8 Abs. 1 SächsDSchG gilt uneingeschränkt für alle Kulturdenkmale i. S. v. § 2 Abs. 1 SächsDSchG und unabhängig davon, ob einem Denkmal eine besonders hohe oder eine eher untergeordnete Bedeutung zukommt (anders für das dortige Landesrecht: ThürOVG, Urt. v. 16. Januar 2008 - 1 KO 717/06 -, juris Rn. 30).
  • OVG Sachsen, 17.04.2016 - 1 A 265/14

    Kulturdenkmal, öffentliches Unternehmen; Erhaltenspflicht

    Diese Formulierung geht über die der allgemeinen Erhaltungspflicht aus § 8 Abs. 1 SächsDSchG ("im Rahmen des Zumutbaren") hinaus und führt zu einer im Vergleich zu privaten Eigentümern gesteigerten denkmalschutzrechtlichen Erhaltungspflicht (ebenso für das dortige Landesrecht: ThürOVG, Urt. v. 16. Januar 2008 - 1 KO 717/06 -, juris Rn. 35; VGH BW, Urt. v. 29. Juni 1992 - 1 S 2245/90 -, juris Rn. 35; ausdrücklich anders das Landesrecht in Sachsen-Anhalt: OVG LSA, Beschl. v. 29. Januar 2008 - 2 M 358/07 -, juris Leitsatz 1 und Rn. 20).
  • VG Weimar, 16.10.2012 - 1 K 1082/11

    Zur Versagung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Sendemastes.

    Insoweit ist das Landesamt nach dem Thüringer Denkmalschutzgesetz in erster Linie berufen, als Denkmalfachbehörde fachkundige Stellungnahmen zur Beurteilung eines Kulturdenkmals abzugeben (vgl. § 24 Abs. 2 ThürDSchG; auch ThürOVG, Urt. v. 16.01.2008 - 1 KO 717/06 - juris, Rdn. 29).

    Soweit es bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen nach § 13 Abs. 2 Satz 2 ThürDSchG gleichwohl noch im pflichtgemäßem Ermessen ("kann versagen") der Denkmalschutzbehörde steht, ob sie die denkmalrechtliche Zustimmung im Baugenehmigungsverfahren erteilt, wurden hier die notwendigen Erwägungen zur Ablehnung bis zum Ende der mündlichen Verhandlung zulässig nachgeholt (vgl. zum Ermessen: ThürOVG, Urt. v. 16.01.2008 - 1 KO 717/06 - juris, Rdn. 32).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2022 - 2 L 84/20

    Denkmalschutz und kommunale Planungshoheit; gesteigerte Erhaltungspflicht von

    Ein Vorrang der gemeindlichen Planungshoheit vor den Belangen des Denkmalschutzes kommt nur dann in Betracht, wenn eine hinreichend konkrete, verbindliche Planung - etwa in Gestalt eines Bebauungsplans - vorliegt, in deren Rahmen unter Beteiligung der Denkmalschutzbehörde und ggf. der Denkmalfachbehörde die Belange des Denkmalschutzes (§ 1 Abs. 6 Nr. 5 BauGB) mit den widerstreitenden Interessen, u.a. mit beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzepten (§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB), abgewogen wurden (vgl. ThürOVG, Urteil vom 16. Januar 2008 - 1 KO 717/06 - juris Rn. 38).
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